Was im Sterbefall zu tun ist
Unmittelbare Maßnahmen
Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim ein, so wird man sich dort um die zunächst wichtigen Dinge kümmern.
Bei einem Todesfall in der häuslichen Gemeinschaft verständigen Sie bitte einen Arzt. Dieses kann entweder ihr Hausarzt bzw. der diensthabende Arzt oder Notarzt sein.
Stellt der Arzt den Tod fest, wird er den Totenschein ausstellen, bzw. der
Bestatter wird ihn anschließend beim
Arzt abholen. Dafür halten Sie bitte den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Danach haben Sie die Aufgabe, einen Bestatter Ihrer Wahl anzurufen.
Sie können den Bestatter völlig frei wählen. Es besteht keine Verpflichtung, den örtlichen Bestatter auszuwählen. Wählen Sie den Bestatter aus, zu dem Sie am meisten Vertrauen haben.
Sollten Sie sich für uns entscheiden, können Sie uns 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag unter folgender Rufnummer erreichen. : 02524-93310
Bei einem Haussterbefall werden wir Sie, nach telefonischer Absprache, besuchen, um mit Ihnen die notwendigsten Dinge zu klären bzw. die Erstversorgung des Verstorbenen zu übernehmen. Es wird geklärt, ob sofort überführt werden soll, oder ob Sie sich in der häuslichen Umgebung in Ruhe verabschieden möchten. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, den Verstorbenen sofort zu überführen. Auf Wunsch können wir den Verstorbenen zu Hause aufbahren (wenn die örtlichen Voraussetzungen es zulassen, bzw. die Ordnungsbehörde es genehmigt ). Die Überführung kann tags wie nachts und auch an Sonn- und Feiertagen erfolgen.